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EUDR
Fragen & Antworten
1. Was ist die EUDR und wann tritt sie in Kraft?
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein europäisches Gesetz, das am 30. Dezember 2025 in Kraft tritt. Sie verpflichtet Unternehmen, nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung beitragen.
2. Gilt die EUDR auch für Reifen?
Ja. Reifen, die Naturkautschuk enthalten, fallen unter die EUDR. Für diese Reifen muss eine sogenannte Due Diligence Statement (DDS) eingereicht werden, bevor sie in der EU verkauft oder exportiert werden dürfen.
3. Was ist mit vorhandenen Lagerbeständen?
Reifen, die vor dem 30. Dezember 2025 in die EU importiert oder verkauft wurden, unterliegen nicht der EUDR. Dies gilt auch für Reifen aus Naturkautschuk, der vor diesem Datum eingeführt wurde.
4. Wie geht Tyremotive damit um?
Tyremotive hat seine Prozesse so angepasst, dass wir den Anforderungen der EUDR vollständig entsprechen. Wir arbeiten eng mit unseren Lieferanten und Partnern zusammen, um die Herkunft des Naturkautschuks vollständig nachvollziehbar zu machen. Auch unsere Verwaltungssysteme wurden entsprechend angepasst.
5. Was bedeutet das konkret für mich als Kunde?
Wir kümmern uns vollstän dig um die EUDR-Konformität. Zu jeder Lieferung erhalten Sie eine DDS-Referenznummer, die mit der EUDR-Registrierung verknüpft ist. Sie können die Referenznummer einfach in Ihrer Dokumentation speichern, um die Einhaltung der EU-Vorgaben nachzuweisen.
6. Wie erhalte ich die Referenznummern?
Diese werden in der Regel zusammen mit den Lieferdokumenten wie der Rechnung oder dem Frachtbrief übermittelt, oder über ein separates System, zum Beispiel das Kundenportal.